Die DIN EN 12101-2 ist für NRWGs in Treppenräumen nach Bauregelliste B anzuwenden,
wenn:
- Sicherheitstreppenräume*
- Innenliegende Treppenräume*
- Treppenräume zur Eigenevakuierung
- Treppenräume als einziger Fluchtweg
- Treppenräume gemäß Brandschutzplanung
gefordert werden.
* Definition nach LBO
Rauchabzüge nach Bauregelliste C müssen nicht nach DIN EN 12101-2 ausgeführt werden bei:
- Kaltentrauchung sowie zur Erleichterung des Löschangriffs
Achtung: Die Bemessung der zu entrauchenden Fläche erfolgt für Treppenhäuser auf der Basis der geometrischen Öffnungsfläche.
Formel (siehe Bild2): Bei Öffnungsweite größer 60° ist der errechnete Wert „A“ mit der max. Fläche zu überprüfen. Die max. Fläche kann nur kleiner oder gleich „A“ sein.