- Artikel-Nr.: 13386200006
RWA- und Lüftungszentrale EasyConnect 20 A zum Steuern von 24 V Antrieben bis zu einer maximalen Stromabgabe von 20 A.
Vernetzbare, leistungsfähige und flexible 24 V DC Steuerzentrale für RWA und Lüftung mit hoher Stromabgabe von max. 20 Ampere. Die EasyConnect ist universell einsetzbar - auch für komplexe Anforderungen. Sie hat zwei getrennte Kanäle, welche man jeweils bis zu 4vier RWA-Linien bzw. bis zu zwölf Lüftungslinien zuweisen kann. Im Bedarfsfall sind beide Kanäle zu einem kombinierbar. In diesem Fall wirken beide Eingangsgruppen und beide Motorlinien gemeinsam.
Besondere Merkmale
- Zwei RWA-Gruppe (RG) und zwei Lüftungsgruppen (LG), getrennt oder zusammengeschaltet verwendbar
- Zwei Antriebslinien für 24 V DC Antriebe, max. Stromabgabe 16 A, für beide Antriebslinien zusammen max. 20 A
- Zwei Anschlusseingänge für RWA-Taster (max. 10 Stück pro Anschluss)
- Zwei Anschlusseingänge für Rauchmelder (bis zu 20 Stück pro Anschluss)
- Zwei Anschlusseingänge für Brandmeldeanlage (BMA)
- Zwei Anschlusseingänge für Lüftungstaster (bis zu 10 Stück pro Anschluss)
- Weitere Anschlussmöglichkeiten für: Wind-/Regenmelder, drei konfigurierbare potenzialfreie
- Relaisausgänge (Default: Störung, Auslösung, Wind-/Regenmeldung)
- Ein separater Spannungsausgang 27 V DC / 4 A (10 s)
- Eingebaute Stromversorgung 230 V AC/24 V DC, inklusive Notstrom-Akkus, Halter u. Ladeteil für 72 Stunden Breitschaft
- Leitungsüberwachung der Melderkreise und der angeschlossenen Antriebe, Netz- und Akkuüberwachung
- Grundfunktionen über DIP-Schalter einstellbar
- Sechs Anzeigen in Gehäusetür (Betrieb, Auslösung, Störung, Bus, Wartung, Netz 230 V)
- Zwei Kanäle, getrennt und zusammengeschaltet verwendbar
- Zwei oder Drei-Draht Motorkreisüberwachung (nur zwei Adern, die auf Kurzschluss, Erdschluss und Unterbrechung überwacht werden)
- Ausgänge getrennt verzögerbar in AUF- und ZU-Richtung, für RWA und Lüftung
- Polwendezeiten einstellbar
- Lüftungshubbegrenzung, getrennt für jeden Ausgang
- Lüftungstaster mit Positionsvorgabe konfigurierbar (0…100 %, über Zeit)
- Einmalig konfigurierbarer Hub für überschlagende Lichtkuppeln
Einsatzbereiche/ Merkmale
- Einstellung der Grundkonfigurationen ohne PC-Tool über integrierte DIP-Schalter möglich
- Erweiterte Einstellmöglichkeiten über die Service-Port-Schnittstelle und optionaler PC-Software
- Akkugestützter Funktionserhalt über 72 Stunden
Überwachungsfunktionen
- Leitungsüberwachung der Melderkreise (autom. Melder, BMA, RWA-Bedienstelle)
- Leitungsüberwachung der Motorkreise in zwei oder drei Draht-Technik (Kurzschluss, Erdschluss und Unterbrechung)
- Leitungsüberwachung auf Erdschluss
- Netz- und Akkuüberwachung
- Störungsmeldung in der Zentrale und an den RWA-Bedienstellen
- Weitergabe von Störungsmeldung über Relaisausgänge (Wechsler-Kontakte)
- Fehleranzeige über interne Sieben-Segmentanzeige
Anwendung der Zentrale: | RWA & Lüftung |
Ausgangsstrom [A]: | 20 |
Spannung Steuerung: | 24 V DC |
Typ Steuerung: | Kompaktzentrale |
Zulassungen und Nachweise: | DIN 18232-9:2021-12, DIN EN 12101-10, TÜV-Baumuster-geprüft |
- Download TüV Nord Zertifikat Baumuster geprüft Kompaktzentrale EasyConnect 20A
- Download Montageanleitung Kompaktzentrale EasyConnect 20A
- Download Leistungserklärung [DoP] Kompaktzentrale EasyConnect 20A
- Download EU-Konformitätserklärung [DeC] Kompaktzentrale EasyConnect 20A
- Download Bedienungsanleitung Konfigurationssoftware EasyConnect
- Download IFT Zertifikat Steuerungstafel EasyConnect 20A ISO 21927-9:2012
- Download IFT Zertifikat Leistungsbeständigkeit EN 12101-10:2005 und AC:2007
Welches sind die Hauptaufgaben einer natürlich wirkenden RWA-Anlage?
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage dient dem vorbeugenden Brandschutz und sichert die Entrauchung im Brandfall. Ziel ist eine stabile, raucharme Luftschicht in Bodennähe, so dass Flucht- und Rettungswege sicher genutzt werden können und die Feuerwehr die Möglichkeit hat, den Brandherd schnell zu lokalisieren und das Feuer einzudämmen und zu löschen.
Ein geöffneter Rauchabzug leitet gleichzeitig auch Brandhitze ab, womit ein Flash Over (Selbstentzündung der heißen Brand- und Pyrolysegase) verhindert wird, was das Tragverhalten von tragenden oder trennenden Bauteilen erheblich verlängert sowie Sachwerte schützt durch die Verringerung von Rauchschäden z. B. an Lagergütern und Maschinen.
Welche verschiedenen Systeme zur Rauchabführung gibt es?
- NRA - Natürlich wirkende Rauchableitung durch thermischen Auftrieb (elektromotorisch oder pneumatisch)
Die Verbrennungsprodukte gelangen über Öffnungen (Dach- oder Wand) gefahrlos ins Freie.
- MRA - Maschineller Rauchabzug über Entrauchungs-/ Brandgasventilatoren
Während NRA den thermischen Auftrieb nutzen, um Rauchgase aus dem Gebäude zu leiten, saugen MRA den Rauch ab. Eine maschinelle Entrauchung kommt dann zum Einsatz, wenn die thermische Entrauchung ihre Grenzen erreicht, beispielsweise in fensterlosen oder sehr hohen Räumen oder dort, wo aufgrund der Gebäudestruktur die natürliche Auftriebskraft des Rauches nicht ausreichend wirksam wird. Maschinell wirkende Rauchabzugsanlagen stellen sofort die volle Leistung zur Verfügung. Durch den von Ventilatoren erzeugten Unterdruck werden Brandrauch und Brandzersetzungsprodukte über Entrauchungskanäle abgesaugt. Wie auch bei natürlichen Systemen muss das Nachströmen von Außenluft gewährleistet sein.
- RDA - Rauchschutz-Druckanlagen halten Räume komplett rauchfrei durch kontrollierten Überdruck
Im deutschen Baurecht wird für Sicherheitstreppenräume in Hochhäusern und für innenliegende Treppenräume, in die kein Rauch eindringen darf, eine Rauchschutz-Druckanlage vorgeschrieben. Um das Eindringen von Rauch in die Flucht- und Rettungswege zu verhindern, baut eine RDA mittels Ventilatoren einen definierten Überdruck zu den angrenzenden Etagen auf. Dieser Überdruck wird ständig mit dem atmosphärischen Druck verglichen und nachgeregelt, damit die Fluchttüren ins Treppenhaus jederzeit noch von Hand geöffnet werden können. Gleichzeitig muss bei geöffneten Fluchttüren die Luft aus dem Treppenhaus mit mindestens 2 m/s in die Nutzungseinheit der Brandetage strömen, damit keine Rauchgase ins Treppenhaus gelangen.
Meine RWA-Anlage blinkt, was bedeutet das?
- Die Rauchabzugsanlagen der verschiedenen Hersteller können mit den farbigen LED–Lampen ihre Zustände anzeigen. Bei Anlagen von Kingspan STG weist die LED-Anzeige auf folgenden Status der Anlage hin:
- Betriebsbereitschaft: Die grüne LED steht für eine ordnungsgemäße Funktion der Rauchabzugsanlage.
- Störung: Ist keine grüne LED-Lampe zu sehen, so liegt eine Störung vor. Zusätzlich wird die Störung durch das Blinken der gelben LED angezeigt:
1x Blinken = Netzausfall
2x Blinken = Akku-Störung
3x Blinken = Störung RWA-Bedienstellenlinie
4x Blinken = Störung Rauchmelderlinie
5x Blinken = Störung Motorzuleitung
- Wartungserinnerung: Abhängig vom Typ der RWA-Zentrale blinkt die grüne LED bei den 2A-, 4A- und 8A-Zentralen, bei der MZ3 blinkt die gelbe LED und die grüne leuchtet weiterhin und bei der EasyConnect leuchtet lediglich die Wartungstimer-LED in der Zentralentür.
Jede RWA-Zentrale von Kingspan STG bleibt bei einem abgelaufenen Wartungstimer weiterhin uneingeschränkt einsatzbereit.
Warum fangen die RWA-Zentralen nach 12 Monaten an zu blinken?
Wenn der Wartungstimer einer RWA-Zentrale aktiv ist, soll dieser auf eine erforderliche Anlagenwartung aufmerksam machen. Da die Wartung mindestens 1x jährlich durchzuführen ist, erinnert die Steuerung selbstständig daran, diese Wartung durchführen zu lassen.
Da die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung gewährleistet werden kann, ist diese Erinnerungsfunktion wichtig für die zu schützenden Menschen und Sachwerte.
Warum und wie häufig muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Sicherheitsanlagen und dienen im Falle eines Brandes dem Schutz von Menschen und Sachwerten. Die ständige Betriebsbereitschaft der Anlage kann nur durch eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der technischen Bauteile gewährleistet werden. Daher müssen RWA-Anlagen mit ihren Betätigungs- und Steuerelementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör in regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und nach Erfordernis instand gesetzt werden.
Vom Betreiber ist zwischen diesen Wartungsintervallen mindestens eine Sichtkontrolle durchzuführen, die, ebenso wie alle Wartungen und Instandsetzungen, im Betriebsbuch der RWA-Anlage dokumentiert werden müssen.
Indem der Betreiber durch die regelmäßige, fachgerechte Wartung seiner RWA-Anlagen für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Er kann jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlagen einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.
Welche Qualifikation muss eine Fachfirma nachweisen, die RWA installiert und instand hält?
Installations- und Wartungsarbeiten dürfen nur von für die jeweilige RWA-Anlage qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Ein Facherrichter für Sicherheitstechnische Anlagen muss daher einen gültigen Sachkundenachweis für das zu errichtende bzw. zu wartende Produkt des entsprechenden Herstellers vorweisen können.
Für elektrische RWA-Anlagen ist desweiteren mindestens der Nachweis einer Elektrofachkraft erforderlich.
Nur eine fachgerecht projektierte, ausgeführte und gewartete Rauch- und Wärmeabzugsanlage kann im Ernstfall ihren hohen Schutzgrad erfüllen.
Warum kann ich den Servicetimer nicht selbst ausschalten?
Die Funktionsbereitschaft Ihrer Anlage hat höchste Priorität! Daher ist es uns auch wichtig, dass die Erinnerung zur Wartung nur dann abgeschaltet werden kann, wenn die Anlage entweder durch bestens ausgebildetes Personal betreut wird oder der Betreiber über seine Pflicht, die Anlage funktionsbereit zu halten, von uns informiert wurde. Sehr oft kommt es nämlich vor, dass ohne eine Erinnerungsfunktion auf die Sicherheitsanlagen vergessen wird und diese dann trotz Anschaffungskosten und der Anforderung Schutz für Menschen und Sachwerte zu gewährleisten, gar nicht funktionstüchtig sind. Dies wiederum kann im Ernstfall fatale Auswirkungen für alle Beteiligten bedeuten.
Muss bei RWA-Anlagen eine E30-Verkabelung erfolgen oder kann man diese mit einer Rauchmelder-Überwachung kompensieren?
Für natürliche Entrauchungsanlagen ist ein Funktionserhalt der Klassifizierung E30 grundsätzlich ausreichend. Diese Leitungen müssen entsprechend der DIN 4102 Teil 12 geprüft und zugelassen sein und die Verlegung muss nach Vorgaben der Leitungshersteller mit den entsprechenden Befestigungsmaterialien erfolgen.
Wenn bei RWA-Anlagen allerdings alle Leitungen, Verteiler und die Steuerung vollflächig durch Rauchmelder überwacht werden und die Melder bei Rauchdetektion die Anlagen automatisch auslösen, kann die E-Verkabelung ohne Funktionserhalt ausgeführt werden. Jeder andere leitungsführende Raum bzw. der Raum mit der RWA-Zentrale muss dann aber einen (oder mehrere) separaten Rauchmelder aufweisen.
Es können allerdings schutzzielbedingt in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotenzial) für RWA-Anlagen auch baurechtliche Vorgaben bzgl. einer E60 oder E90 Verkabelung vorliegen, z. B. für Sonderbauten wie Krankenhäuser.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Verlegeart der Leitungen zuvor mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
Ist eine sofortige Reparatur nötig, wenn die Anlage ihre Funktion nicht mehr erfüllt oder kann man zuerst eine Ausschreibung machen und Angebote vergleichen?
Ja, bei Feststellung einer Nichtfunktion der RWA ist eine unverzügliche Instandsetzung erforderlich. Die RWA gehört zum vorbeugenden und anlagentechnischen Brandschutz des Gebäudes(Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung ist zu berücksichtigen).
Welche Qualifikation muss eine Fachfirma nachweisen, die RWA installiert und instand hält?
Nachweis der Fachkompetenz, Kenntnisse der Elektrotechnik/Pneumatik, Produkt-Kenntnisse, möglichst zertifizierte Errichterfirma (z.B. durch BHE), QM-zertifiziert (Grundlage hierfür bildet auch die EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG)
Welchen weiteren Prüfauflagen unterliegen RWA und wer kümmert sich um die Terminierung?
Die jeweiligen Technischen Prüfverordnungen der Länder bzgl. Erstinbetriebnahme und wiederkehrender Prüfung sind einzuhalten. Verantwortlich für die Beauftragung und Umsetzung ist der Betreiber/Nutzer der RWA.
Müssen die Öffnungselemente nach DIN EN 12101-2 hergestellt werden oder nicht?
Seit September 2006 gilt alleinig die DIN 12101 Teil 2 Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte als Prüfgrundlage. Seit 2006 müssen daher alle bauordnungsrechtlich geforderten NRWGs einen Verwendbarkeitsnachweis nach DIN EN 12101 Teil 2 erbringen.
Ausnahmen:
Kann dieser Verwendbarkeitsnachweis nicht erbracht werden, z. B. bei objektspezifischen Sonderkonstruktionen, so gibt es die Möglichkeit, bei der obersten Baubehörde der Länder eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen.
Wird eine (allgemeine) Forderung nach einer Rauchableitung so konkretisiert, dass zur Rauchableitung ausschließlich bestimmte geometrische Öffnungsflächen (z. B. Entrauchungsöffnungen nach der Landesbauordnung in Treppenhäusern) zur Verfügung stehen müssen, bedingt dies nach Auffassung der Fachkommission Bauaufsicht nicht zwingend den Einsatz einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage und somit auch nicht von NRWG nach DIN EN 12101-2 als Komponenten dieser Anlage. Falls eine Rauchabzugsanlage mit einem NRWG gemäß DIN EN 12101-2 ausgeschrieben ist und
keine objektspezifische Sonderkonstruktion vorliegt, ist folgendes zu beachten:
Für die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzügen und Rauchabzugsanlagen gilt nach wie vor die nationale Norm DIN 18232-2. Anhand dieser Norm kann ermittelt werden, wo und in welcher Menge Abluftöffnungen bzw. Zuluftflächen mit welchen wirksamen Flächen im Dach bzw. in der Fassade vorzusehen sind. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG ist nach dem in der DIN EN 12101-2 beschriebenen Verfahren nachzuweisen.
Weiterhin ist zu beachten, dass es sich bei der DIN EN 12101-2 um eine reine Prüfnorm handelt und die unterschiedlichen Prüfungen, nach welcher die NRWGs geprüft werden, in Klassen eingeteilt sind. Nach welcher Klasse geprüft wird, z. B. für welche Wind- und Schneelasten das Produkt später zugelassen werden soll, gibt der Hersteller des NRWG vor.
Der Fachplaner oder Architekt muss in der Ausschreibung die Vorgaben an das NRWG so definieren, dass dieses den Ansprüchen des Bauvorhabens entspricht.
Was ist bzgl. der Klassifizierung von NRWGs nach DIN EN 12101-2 zu beachten?
Für Deutschland sind Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN EN 1991-1-4:2010-12 und die Schneelast (Klassifizierung SL) in der DIN EN 1991-1-3 geregelt. Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von B 300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG von 300°C über einen Zeitraum von mind. 30 Minuten. Bei der Klassifizierung für die niedrige Temperatur ist der Einzelfall des NRWG (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen. Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re) muss betrachtet werden, ob die NRWGs ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden. Geräte, die für die tägliche Be- und Entlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 mal in Lüftungsstellung zu öffnen.
Was sagt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR, Stand: 11.2005) in Bezug auf RWA aus?
Auszug aus der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (in Bezug auf RWA mit thermischem Auftrieb)
Diese Richtlinie gilt für:
a) Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren, ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
b) die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
c) den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall
Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen
a) die Prüfanforderungen der DIN 4102- 12:1998-11 (Funktionserhalt-Klasse E30 bis E90) erfüllen
oder
b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder
c) im Erdreich
verlegt werden.
Dauer des Funktionserhalts
Die Dauer des Funktionserhalts der Leitungsanlagen muss mindestens 90 Minuten betragen bei maschinellen Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen für notwendige Treppenräume in Hochhäusern sowie für Sonderbauten, für die solche Anlagen im Einzelfall verlangt werden; abweichend hiervon genügt für Leitungsanlagen, die innerhalb dieser Treppenräume verlegt sind, eine Dauer von 30 Minuten. (Anmerkung BHE: Dies heißt, dass 90 Minuten für alle Elektroleitungen bei den geforderten Anlagen erforderlich ist, außer bei Leitungsanlagen, die innerhalb von Trep-
penräumen verlegt werden. Hier reichen 30 Minuten Funktionserhalt).
Die Dauer des Funktionserhalts der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten betragen bei:
a) natürlichen Rauchabzugsanlagen (Rauchableitung durch thermischen Auftrieb), ausgenommen sind Anlagen, die bei einer Störung der Stromversorgung selbsttätig öffnen, sowie Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden und das Ansprechen eines Brandmelders durch Rauch bewirkt, dass die Anlage selbsttätig öffnet,
b) maschinellen Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen in anderen Fällen.
Erläuterungen/Hinweise:
- Diese Vorschriften gelten für alle Leitungen, d. h. elektrisch und pneumatisch / hydraulisch, wobei in diesem Abschnitt nur die elektrischen Leitungen betrachtet werden.
- Zu den Leitungen zählen auch der Schaltkasten und die eventuellen Verteilerdosen.
- Nicht reglementiert werden bei der Vorschrift die Antriebe an den RWA -Öffnungen einschl. deren flexible Zuleitungen sowie die 230 V-Netzzuleitung zum Schaltkasten (wenn dieser eine eigene Notstromversorgung hat).
- Die Funktionsklasse E30 oder E90 bei der Kabelverlegung ist nur gewährleistet, wenn alle Teile der Vorschrift entsprechen, d. h. Kabel, Befestigung und Untergrund sowie die Verlegeart zugelassen sind. Daraus folgt: Ein E30-Kabel in Leerrohr oder UP hat keine Zulassung.
- Eine UP-Verlegung von E-Leitungen in Wänden (egal wie dick eingeputzt) ersetzt keinen Funktionserhalt. Hinweis: Inzwischen sind Komponenten verfügbar, die eine Unterputz-Verlegung zulassen; bitte Allgemeines bauaufsicht-liches Prüfzeugnis (ABP) beachten.
- Ein Rauchmelder im Treppenhaus, der bei Kennung Rauch die entsprechende RWA auslöst und einen Mangel in der Verlegeart kompensiert, überwacht nur die Leitungen / Taster usw. im Treppenhaus. Jeder andere leitungsführende Raum bzw. Raum des Schaltkastens muss einen separaten Rauchmelder aufweisen.
- Bei Anlagen, "die bei einer Störung der Stromversorgung selbstständig öffnen" (siehe o.g. Passus zu natürlichen Rauchabzugsanlagen) sind im Prinzip nur Anlagen mit Haftmagnet o. ä. am Fenster gemeint. Da dann aber ein kurzfristiger Stromausfall zum Öffnen des Fensters führt, wird dies in der Praxis oftmals vom Kunden nicht gewünscht.
- (Ergänzend zu vorgenannten Punkt) Anlagen mit Leitungsüberwachung durch Widerstände (wobei hier eventuell die Anlage öffnet oder eine Störmeldung aufläuft) fallen auch nicht in diese Kategorie ("selbstständig öffnen") und müssen daher mit E-30 verlegt bzw. mit Rauchmeldern überwacht werden.
Anwort: © BHE