- Artikel-Nr.: 13388200010
Typ:
- Lichtoptischer Rauchmelder
- Wärmedifferential Melder
Besonderheiten
- Installationsfreundlich
- Niedrige Bautiefe
- 2-Leiter-Technik
- Zulassung gemäß DIN EN-54-5 und DIN EN 54-7 und CEA 4021
- Optische Alarmanzeige (rote LED)
Technische Daten
Die Energieversorgungen und elektrischen Steuereinrichtungen sind ausschließlich mit den vom Hersteller zugelassenen Komponenten zu betreiben.
Elektrische Eigenschaften
- Funktionsprinzip: Streulicht-Rauchmelder und Wärmedifferential-Melder
- Überwachungsfläche: max. 120 m²
- Montagehöhe: max. 12 m
- zulässige Luftgeschwindigkeit: max. 5 m/s
- Betriebs-Nennspannung: 16 V bis 32 V DC
- Individualanzeige: LED rot
- Ruhestrom: 0,06 mA
- Alarmstrom: (bei 16 - 32 V DC) min. 24 - max. 26 mA
- Signalübertragung: Stromerhöhung 2 Leiter-Technik
Mechanische Eigenschaften
- Maße ohne Sockel: Ø 100, Höhe 40 mm inkl. Sockel
- Schutzklasse: IP 40
- Gewicht: 100 g
Einbau und Umgebungsbedingungen
- Temperaturbereich Betrieb: -10 °C bis +60 °C
- Rel. Luftfeuchte: bei ≤ 34 °C 10 ... 95 % rF (nicht kondensierend)
Zulassungen und Nachweise
- Zulassung: DIN EN-54-5 + DIN EN-54-7 und CEA 4021
- Material
- Gehäuse: ABS/PC
- Farbe: Weiß, ähnlich RAL 9010
Bei Betrieb an Steuerungen von Fremdherstellern ist eine Konformität auf Funktionssicherheit anzufragen.
Muss bei RWA-Anlagen eine E30-Verkabelung erfolgen oder kann man diese mit einer Rauchmelder-Überwachung kompensieren?
Für natürliche Entrauchungsanlagen ist ein Funktionserhalt der Klassifizierung E30 grundsätzlich ausreichend. Diese Leitungen müssen entsprechend der DIN 4102 Teil 12 geprüft und zugelassen sein und die Verlegung muss nach Vorgaben der Leitungshersteller mit den entsprechenden Befestigungsmaterialien erfolgen.
Wenn bei RWA-Anlagen allerdings alle Leitungen, Verteiler und die Steuerung vollflächig durch Rauchmelder überwacht werden und die Melder bei Rauchdetektion die Anlagen automatisch auslösen, kann die E-Verkabelung ohne Funktionserhalt ausgeführt werden. Jeder andere leitungsführende Raum bzw. der Raum mit der RWA-Zentrale muss dann aber einen (oder mehrere) separaten Rauchmelder aufweisen.
Es können allerdings schutzzielbedingt in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotenzial) für RWA-Anlagen auch baurechtliche Vorgaben bzgl. einer E60 oder E90 Verkabelung vorliegen, z. B. für Sonderbauten wie Krankenhäuser.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Verlegeart der Leitungen zuvor mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
Wieviel Fläche überwacht ein Rauchmelder?
Die max. überwachte Fläche durch einen Rauchmelder sind in der Regel 60 – 80 qm², bei Raumhöhen bis 12 m. Dies ist jedoch abhängig von der Einbauhöhe und den örtlichen Gegebenheiten.
Wie müssen Rauchmelder montiert werden?
Rauchmelder müssen stets waagerecht an Decken oder als Sturzmelder über Türen montiert werden. Eine seitliche Montage z. B. an Wänden ist nicht zulässig. Rauchmelder müssen voll zugänglich und erreichbar sein. Eine Ausnahme gilt für Rauchmelder in Aufzugsschächten.
Wann müssen Rauchmelder getauscht werden?
Rauchmelder sollten je nach Ausführung und Einsatzgebiet nach 5-8 Jahren ausgetauscht werden.